§ 1 Geltung
Es gelten ausschließlich meine jeweils gültigen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen sind nicht Vertragsgegenstand, auch wenn diese nicht ausdrücklich widersprochen werden. Die aktuellen Geschäftsbedingungen sind im Internet (http://agb.vm-abc.de) hinterlegt und für jeden zugänglich. Das Erscheinen einer neuen Fassung der Geschäftsbedingungen bedarf nicht der gesonderten Kündigung der bestehenden Geschäftsbedingungen. Basis ist immer die jeweils gültige Fassung zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
§ 2 Leistungsumfang
Gegenstand von Aufträgen sind die vereinbarten Leistungen, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von mir zustande.
Maßgebend für den Umfang, die Art und die Qualität der Leistung ist meine schriftliche Auftragsbestätigung sowie, falls vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht, die Anforderungsbeschreibung.
Vorgaben des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Die Durchführung der Leistung wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber vereinbart.
§ 3 Urheberrecht
Meine erbrachten Leistungen können urheberrechtlich geschützt sein. Alle Rechte an den Leistungen sowie die im Rahmen der Durchführung überlassenen Unterlagen, in welcher Form auch immer, stehen mir zu. Dieses gilt auch, soweit die Leistungen durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter entstanden sind. Dem Auftraggeber wird die nicht ausschließliche Befugnis eingeräumt, die Leistungen für eigene Zwecke zu nutzen.
§ 4 Mitwirkung
Der Auftraggeber beteiligt sich aktiv an der Erbringung der Leistung. Er erteilt mir rechtzeitig und uneingeschränkt alle für die Durchführung der zu erbringenden Leistung erforderlichen Informationen. Er gewährleistet weiterhin, dass die Informationen automatisch ständig aktualisiert werden.
Falls notwendig, unterstützt der Auftraggeber mich bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung. Diese Unterstützung findet unentgeltlich statt. Diese Unterstützung kann in Form von zum Beispiel fachkundigen Mitarbeitern, Arbeitsräumen oder notwendiger Hardware sowie erforderlicher Software erfolgen.
Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, bin ich von der Leistungspflicht befreit. Wird dennoch geleistet, kann ich den Mehraufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung stellen. Dies gilt auch für Mehraufwand, welcher entsteht, wenn Arbeiten infolge unrichtiger, lückenhafter und nachträglich berichtigter Angaben wiederholt werden müssen.
Sollte absehbar sein, dass auch durch einen erheblichen Mehraufwand die Leistung aufgrund der fehlenden Mitwirkungspflicht nicht wie vereinbart erbracht werden kann, steht es mir frei, die Erbringung der Leistung abzubrechen. In diesem Falle berechne ich dem Auftraggeber die Gesamtleistung in der Höhe wie in der Auftragsbestätigung erwähnt ohne Abzüge.
§ 5 Rechnungsstellung & Zahlung
Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Verzug können Fälligkeitszinsen und Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verlangt werden.
Rechungsstellungen erfolgen basierend auf die in der Auftragsbestätigung erwähnten Konditionen. Mehrkosten für Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der vereinbarten Leistung erbracht werden, sind entsprechend der gültigen Preisliste zu erstatten.
Die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Von mir anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Auftraggebers können aufgerechnet werden. Der Auftraggeber hat jedoch kein generelles Zurückbehaltungsrecht. Dieses kann er nur auf Ansprüche aus dem selben Vertrag stützen. Der Auftraggeber kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von mir an Dritte abtreten.
§ 6 Mängel & Haftung
Leistungsmängel sind mir vom Auftraggeber sofort, spätestens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen, schriftlich detailliert mitzuteilen. Bei zu vertretenden Leistungsmängeln bin ich berechtigt, Gewährleistung zuerst durch Nachbesserung zu erbringen. Dienstleistungen können wiederholt werden.
Falls eine Nachbesserung nach mehreren Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Dieses trifft auch zu, wenn die Leistungsmängel von mir anerkannt, ich eine Nachbesserung jedoch verweigere.
Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (zum Beispiel Verzug, Nichterfüllung, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung, usw.), wird von mir nur im folgenden Umfang geleistet:
Bei Vorsatz hafte ich in voller Höhe des entstanden Schadens.
Folgeschäden sind ausdrücklich von einer Haftung ausgenommen.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Arglist hafte ich in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden soll. Bei Verzug, Unmöglichkeit oder einer derartigen (fahrlässigen) Pflichtverletzung, dass die Vertragserfüllung gefährdet ist, sowie im Falle der Rechtsmängelhaftung, hafte ich auf Ersatz des Schadens, der dafür typisch und voraussehbar war. Die Haftung ist begrenzt auf die Hälfte der aus dem betroffenen Vertrag geschuldeten Vergütung pro Schadensfall jedoch maximal EURO 20.000,--. Für alle aus einem Vertrag resultierenden und nach dieser Regelung zu ersetzenden Schäden ist die gesamt geschuldete Vergütung auf maximal EURO 20.000,-- begrenzt.
Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Einwand des Mitverschuldens des Auftraggebers bleibt unberührt.
Für Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten (wenn gesetzlich keine kürzere Verjährungsfrist gilt). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber vom Schadensereignis Kenntnis erlangt.
§ 7 Geheimhaltung
Alle bei der Vertragserfüllung von der jeweils anderen Partei erhaltenen Informationen und Unterlagen werden von den Vertragsparteien vertraulich behandelt. Beide Parteien tragen Sorge dafür, dass Dritte, auch nach Ablauf des Vertrages, keinen Zugriff auf diese Gegenstände haben.
Die Geheimhaltungspflicht trifft auch auf die Mitarbeiter der Vertragspartner zu. Die Vertragspartner haben dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter hierüber informiert sind.
§ 8 Vertragsdauer
Der Vertrag endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums bzw. nachdem die Leistung vollständig erbracht wurde.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist unter Angabe des Kündigungsgrundes und Setzen einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Kündigungsgrundes zuvor schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Stornierung
Im Falle, dass Stornierungen nicht im einzelnen Vertrag gesondert geregelt sind, können insbesondere Stornierungen von fest vereinbarten und meinerseits bestätigten Leistungen sowie die Teilnahme an Seminaren, Schulungen, Workshops, usw. bis zu 4 Wochen vor Anfang unter Anrechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils € 90,-- stattfinden. Bei späteren Absagen, bzw. bei Nichterscheinen zum Veranstaltungstermin ist die volle Gebühr zu bezahlen. Die volle Gebühr ist auch fällig, wenn der Zeitraum zwischen Auftragsbestätigung und Veranstaltungstermin weniger als 4 Wochen beträgt und eine Stornierung vorliegt.
§ 10 Änderungen & Gerichtsstand
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Vertrages bedürfen der Schriftform.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Lüneburg.
Lüneburg, den 1. November 2010
Henk Notté
Berater, Coach &
Interim Manager
Dorfstrasse 18
D-21522 Hittbergen
Tel.: +49 (0)4139 799 95 45
Mail: hn@henknotte.com